FAQ
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Was ist der Unterschied zwischen Wahlarzt- und Privatleistung?
Beide Leistungen sind von der Patient:in im Vorfeld selbst zu tragen. Der Unterschied liegt in der Abrechnung.
- Im Falle einer Ultraschall-Untersuchung (Wahlarztleistung des MRT-Eisenstadt) reichen Sie als Patient:in die Rechnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein und bekommen zeitverzögert einen Teilbetrag rückerstattet.
- MRT-Untersuchungen sind bei uns als Privatleistung zu begleich – weil wir dadurch kurze Wartezeiten, ein ausführliches Anamnese und Befundgespräch und rasche Diagnostik garantieren können. Ihre Kosten erhalten Sie nach Einreichung von Ihrer privaten Zusatzversicherung rückerstattet. Voraussetzung dafür ist die Zuweisung durch Ihren Facharzt.
- Im Falle einer Ultraschall-Untersuchung (Wahlarztleistung des MRT-Eisenstadt) reichen Sie als Patient:in die Rechnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein und bekommen zeitverzögert einen Teilbetrag rückerstattet.
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Brauche ich eine Überweisung?
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Wie lange muss ich auf meinen Termin warten?
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Wie bekomme ich einen Termin?
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Gibt es eine Nummer für Akut- und Notfälle?